Bildnutzung-Pfadfinder

Wann gilt diese Vereinbarung?

Regelmäßig verweisen wir in den Reisebedingungen unserer Freizeiten und Aktivitäten (z.B. Hüttenwochenenden, Zeltfreizeiten, 72h-Aktionen) auf die “Foto-Nutzungsvereinbarung” des Stammes Andechs-Meran Lichtenfels. Damit ist diese Vereinbarung gemeint.

In den Reisebedingungen wird darauf hingewiesen, dass ihr mit einer Anmeldung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt, automatisch zugestimmt wird. Ein Widerspruch ist jederzeit, auch nachträglich, möglich (s.u.)

 

Was steht drin?

Zwischen dem Stamm Andechs-Meran Lichtenfels und der genannten Person (i.d.R. die Teilnehmerin/der Teilnehmer) wird folgende Nutzungsvereinbarung für Foto- und Videoaufnahmen getroffen:

  1. Es wird zugestimmt, dass von der o.g. Person Aufnahmen erstellt und dem Stamm Andechs-Meran Lichtenfels unentgeltlich zum Zwecke der Berichterstattung in Medien, zur Werbung und zur Verwendung nach Ziffer 2 zur Verfügung gestellt werden.
  2. Der Nutzung für folgende Zwecke wird uneingeschränkt zugestimmt:
    • Veröffentlichung in den Medien (z.B. Pressefotos)
    • Veröffentlichung in den Medien des Verbands (z.B. Zeitschrift, Newsletter, Werbeflyer)
    • Veröffentlichung im Internet (z.B. auf der Homepage des Verbandes oder Stammes sowie in sozialen Medien)
    • Veröffentlichung in Publikationen der Rüsthaus GmbH &Co. KG (z.B. Katalog/Internet)
  3. Die/der Fotografierte/Gefilmte stimmt einer Nutzung ihres/seines Fotos/Films zur Nutzung innerhalb von Fotomontagen unter Entfernung oder Ergänzung von Bildbestandteilen bzw. Verfremdung der Originalaufnahmen zu
  4. Ein Anspruch auf eine Nutzung im Sinne der Ziffern 1 und 2 wird durch diese Vereinbarung nicht begründet. Der/die Fotografierte/Gefilmte kann beim Stamm Andechs-Meran Lichtenfels die Art der Bild-Nutzung jederzeit erfragen.
  5. Die/der Fotografierte/Gefilmte überträgt dem Fotografen alle zur Ausübung der Nutzung gem. Ziffer 2 notwendigen Rechte an den erstellten Fotografien und Filmen.
  6. Der Name der/des Fotografierten/Gefilmten wird im Sinne des Datenschutzes nicht veröffentlicht. Eine Weitergabe zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung findet nicht statt.
  7. Ein Honorar für die Fotografien und Filme wird vom Stamm Andechs-Meran Lichtenfels nicht gezahlt.
  8. Eine Veränderung an dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform. Die Vereinbarung kann jederzeit schriftlich für die Zukunft beim Stamm Andechs-Meran Lichtenfels widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Fotos/Videos können unter Umständen nicht gelöscht werden.
  9. Mit der Unterschrift gebe ich mein Einverständnis zur Speicherung der personenbezogenen Daten, die durch das Fotografieren, Filmen und Speichern entstehen. Ferner willige ich hiermit ein, dass dieses Formular zur Sicherung der Einverständniserklärung bei der DPSG aufbewahrt und dokumentiert werden darf.

Die Berichtigung von Irrtümern und Schreibfehlern bleibt vorbehalten.

Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung ungültig werden, bleiben die restlichen Punkte unberührt.